Blatt

GS 15305

Kassel, Staatliche Museen, Graphische Sammlung - Zope-Id: 9168

Vorschau
Vorschaubild
Originalscan
Ort Kassel
Institution Graphische Sammlung
Teilbestand
Signaturen GS 15305
Gegenstand Kassel, Wilhelmshöher Tor, Bauaufnahme (?) des südlichen Wachthauses, Grund- und Aufriß
Künstler Wolff, Johann Henrich (Zeichner)
recto recto Zeichnung Zeichnung
Beschriftung Beschriftung  /  Beschriftung  /  Beschriftung
Skala Maßstab
verso verso
Stempel
Wasserzeichen -
Papierqualitaet Transparentpapier
Papierfarbe
Größe 242 x 351 mm
Zustand
Montierung
Datierung 1820 (um)
Bauwerk
Bauwerk-Links
Schriftquellen
Zeichnungen
Stiche
Fotos
CAD
Literatur
Kommentar Die Darstellungen auf dem Transparentpapier befassen sich mit dem südlichen der beiden ab 1805 von Heinrich Christoph Jussow errichteten Torgebäude am Wilhelmshöher Platz (heute Brüder-Grimm-Platz), in dem das Wachtlokal untergebracht war (Holtmeyer 1923, S. 129; Katalog Kassel 1999/CD-Rom). Im oberen Bereich des Blattes sind, ineinander übergehend, der Grundriß sowie der Aufriß zum Platz hin zu sehen, unten die Torseite mit dem Portikus. Wie aus der stellenweise freihändigen Ausführung hervorgeht, wurde offensichtlich nach einer Vorlage kopiert. Eine weitere Skizze, die einen Schnitt durch ein unbekanntes Bauwerk mit einer vierläufigen Treppe zeigt, gehört nicht in den Zusammenhang. \nAlle Darstellungen sind im einzelnen nur so weit ausgeführt, wie es zum Erkennen der Raumverteilung und der Fassadengestaltung des Wachthauses notwendig ist; deshalb sind manche Bereiche und viele Details nur angedeutet oder ganz weggelassen. \nBezüglich der Datierung ergeben sich Anhaltspunkte sowohl aus dem Grundriß, der eine erst nach 1815 erwogene Verkleinerung des ursprünglich fast eine Gebäudehälfte umfassenden Wachtstube berücksichtigt (Katalog Kassel 1999/CD-Rom), wie auch aus den nur teilweise lesbaren Beschriftungen am rechten Blattrand. Letztere lauten: "TREUE DEM LANDESFÜRSTEN (?) / FÜRSTEN / GEHORSAM DEM [...]" und "TREUE DEM VATERLANDE / BEOBACHTUNG (?) DER VER / FASSUNG". Beide Texte sollten möglicherweise an dem Gebäude angebracht werden. Der Verweis auf die Verfassung ist dabei sowohl in der Zeit unmittelbar nach der Wiederherstellung des Kurfürstentums 1813 denkbar wie auch in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts, als direkt neben dem Wachthaus ein Parlamentsgebäude errichtet werden sollte (Holtmeyer 1923, S. 450-453).\nDas Blatt gehört zum Nachlaß Wolff; jedoch kann es weder einem Angehörigen dieser Familie noch einem anderen Zeichner eindeutig zugewiesen werden.
Autor GF