Vorschau |
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Ort |
Kassel |
Institution |
Graphische Sammlung |
Teilbestand |
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Signaturen |
GS 15305 |
Gegenstand |
Kassel, Wilhelmshöher Tor, Bauaufnahme (?) des südlichen Wachthauses, Grund- und Aufriß |
Künstler |
Wolff, Johann Henrich (Zeichner) |
Kommentar |
Die Darstellungen auf dem Transparentpapier befassen sich mit dem südlichen der beiden ab 1805 von Heinrich Christoph Jussow errichteten Torgebäude am Wilhelmshöher Platz (heute Brüder-Grimm-Platz), in dem das Wachtlokal untergebracht war (Holtmeyer 1923, S. 129; Katalog Kassel 1999/CD-Rom). Im oberen Bereich des Blattes sind, ineinander übergehend, der Grundriß sowie der Aufriß zum Platz hin zu sehen, unten die Torseite mit dem Portikus. Wie aus der stellenweise freihändigen Ausführung hervorgeht, wurde offensichtlich nach einer Vorlage kopiert. Eine weitere Skizze, die einen Schnitt durch ein unbekanntes Bauwerk mit einer vierläufigen Treppe zeigt, gehört nicht in den Zusammenhang. \nAlle Darstellungen sind im einzelnen nur so weit ausgeführt, wie es zum Erkennen der Raumverteilung und der Fassadengestaltung des Wachthauses notwendig ist; deshalb sind manche Bereiche und viele Details nur angedeutet oder ganz weggelassen. \nBezüglich der Datierung ergeben sich Anhaltspunkte sowohl aus dem Grundriß, der eine erst nach 1815 erwogene Verkleinerung des ursprünglich fast eine Gebäudehälfte umfassenden Wachtstube berücksichtigt (Katalog Kassel 1999/CD-Rom), wie auch aus den nur teilweise lesbaren Beschriftungen am rechten Blattrand. Letztere lauten: "TREUE DEM LANDESFÜRSTEN (?) / FÜRSTEN / GEHORSAM DEM [...]" und "TREUE DEM VATERLANDE / BEOBACHTUNG (?) DER VER / FASSUNG". Beide Texte sollten möglicherweise an dem Gebäude angebracht werden. Der Verweis auf die Verfassung ist dabei sowohl in der Zeit unmittelbar nach der Wiederherstellung des Kurfürstentums 1813 denkbar wie auch in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts, als direkt neben dem Wachthaus ein Parlamentsgebäude errichtet werden sollte (Holtmeyer 1923, S. 450-453).\nDas Blatt gehört zum Nachlaß Wolff; jedoch kann es weder einem Angehörigen dieser Familie noch einem anderen Zeichner eindeutig zugewiesen werden. |
Autor |
GF |