Vorschau |
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Ort |
Kassel |
Institution |
Graphische Sammlung |
Teilbestand |
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Signaturen |
GS 16412 |
Gegenstand |
Wilhelmsbad, Bauaufnahme der Gesamtanlage, perspektivische Ansicht |
Künstler |
Cancrin, Franz Ludwig (Zeichner) |
Kommentar |
Die Darstellung der Badegebäude des "Guten Brunnens“, des späteren Wilhelmsbads, bei Hanau, die Erbprinz Wilhelm ab 1777 durch Franz Ludwig Cancrin anlegen ließ, zeigen den Zustand vor den Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von 1779 (zur Baugeschichte vgl. Bott 1963; Bott 1969; Putschky 2000, S. 15-34; Bott 2001). Den Mittelpunkt der Anlage bildet hier noch das Badehaus mit dem axial zugeordneten Brunnentempel im Vordergrund. Der Arkadenbau (links) und der "Lange Bau“ (Stall und Remise), beide eingeschossig, stellen die Verbindung zu den zweigeschossigen Eckbauten (Traiteur- und Logierhaus) her. 1779 erfolgte die Aufstockung des Arkadenbaus und die Verlängerung der Anlage nach Westen (links) um ein neues Stall- und Remisengebäude sowie einen weiteren zweigeschossigen Pavillon. Dadurch bildete nunmehr der Arkadenbau den architektonischen Mittelpunkt der Anlage, so daß die Errichtung eines zweiten Pavillons zur Wiederherstellung der Symmetrie erforderlich wurde. Der geplante Bau kam jedoch nicht zur Ausführung. \nDie Darstellung wurde bisher als möglicher Entwurf des Architekten Cancrin selbst eingeschätzt (Bott 1963, S. 1 u. 7, Abb. 2 sowie folgende Auflagen; Bott 1969, S. 10). Merk hingegen interpretiert die Zeichnung neuerdings als Vorlage für einen Stich, der, vergleichbar den graphischen Darstellungen von Johann Henrich Zincke (1779) oder von Johann Jakob Müller nach Johann Valentin Lenaw (1780; GS 16413; Katalog Hanau 2002, S. 89, Abb. 111), Werbezwecken dienen sollte (Bott 2001, S. 52; Katalog Hanau 2002, S. 82).\nBei dem Blatt mit dem extremen Querformat von 47,6 cm zu 159,6 cm fällt auf, daß die streng perspektivisch gezeigte Architektur etwas unbeholfen in die Gartendarstellung gesetzt ist, so daß auf künstlerisches Unvermögen oder auch auf die Zusammenarbeit von zwei verschiedenen Personen, etwa des Architekten Cancrin und eines Unbekannten, geschlossen werden könnte. Der erwähnte Stich von Müller (GS 16413) wirkt demgegenüber wesentlich überzeugender. |
Autor |
GF |